AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)


1. Geltung

1.1 Allen Geschäften mit der Tennisschule Starnberg liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.


2. Vertragsschluss und Vertragsdauer

2.1 Der Vertrag der Tennisschule Starnberg kommt nach schriftlicher oder mündlicher Anmeldung und schriftlicher oder mündlicher Bestätigung zustande und gilt durch die Mitteilung eines konkreten Termins zur Durchführung des Trainings als abgeschlossen. Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge findet nicht statt.

2.2 Die Tennisschule Starnberg ist in der Annahme der Tennisanmeldung frei.

2.3 Bei Zustandekommen des Vertrages werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

2.4 Feriencamps gelten bei Reservierung 7 Tage vor Beginn als verbindlich gebucht.

2.5 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Platz- und Hallenordnung der jeweiligen Tennisvereine und kommerziellen Anlagen, auf denen das Tennistraining durchgeführt wird, sind für alle Trainingsteilnehmer verbindlich.


3. Trainingsorganisation

3.1 Unser Leistungsangebot umfasst Einzel-, Gruppen- und Mannschaftstraining. Weitere Trainingsangebote kann man der Homepage www.tennisschule-starnberg.de entnehmen. Die Trainingseinheiten finden 1x wöchentlich statt, wobei mehrere Einheiten gebucht werden können. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 4 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Minitraining, Mannschaftstraining o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet.

3.2 Die Tennisschule Starnberg kann die Gruppen nach praktischer Notwendigkeit, insbesondere Spielstärke und Alter einteilen und Einteilungen ändern. Auf die Wünsche unserer Kunden versuchen wir nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen, wobei für uns die sportliche Entwicklung aller Teilnehmer im Vordergrund steht.

3.3 Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Zeitplanveränderungen oder zu geänderten Gruppengrößen kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen.

3.4 Das Sommertraining findet in durchschnittlich 12-14 Wochen das Wintertraining in durchschnittlich 22-24 Wochen statt. Wir richten unsere Trainingstermine nach den bayerischen Schulferien, in denen kein reguläres Training stattfindet. Auf Schüler, die andere Ferienzeiten haben, können wir hierbei leider keine Rücksicht nehmen. Es kann in den Ferienzeiten nach Absprache aber selbstverständlich Training nach Bedarf gebucht werden.


4. Ausgefallene Stunden / Absage von Trainerstunden

4.1 Vom Kursteilnehmer versäumte Trainingsstunden können nicht nachgespielt werden.

4.2 Einzelstunden müssen 24 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt werden, ansonsten wird die Trainingsgebühr und die eventuelle Platzmiete fällig. Rechtzeitig abgesagte Einzelstunden werden nachgeholt. Unterbleibt die rechtzeitige Absage des Trainingstermins entfällt gemäß § 615 BGB unsere Leistungsverpflichtung.

4.3 Um eine kontinuierliche Trainingsarbeit gewährleisten zu können, finden Gruppentrainerstunden regelmäßig statt. Im Rahmen des Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen vom Kursteilnehmer nicht nachgeholt werden. Dies gilt auch für fest gebuchte Abo Einzelstunden. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt, einschließlich der in der Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenmiete bleibt bestehen.

Dies gilt auch, wenn ein Kursteilnehmer komplett oder teilweise für die Saison absagt. Ausnahme: Krankheit oder Verletzung über 4 Wochen und länger. Hier muss der erste Krankheits- bzw. Verletzungsmonat voll bezahlt werden. Danach werden die durch Krankheit oder Verletzung nicht wahrgenommen Einheiten nicht berechnet. Die Tennisschule Starnberg benötigt ein ärztliches Attest innerhalb von 14 Tagen. Falls ein ärztliches Attest nicht vorliegt, bleibt der Anspruch der Tennisschule Starnberg auf Entgelt erhalten.

4.4 Bei Unbespielbarkeit des Platzes oder einem Ausfall durch Naturgewalt wie schlechtes Wetter (Regen, Sturm, etc.) besteht kein Ersatzanspruch. Ausnahme:
Die Stunde kann zum selben Termin in einer Tennishalle stattfinden. Eventuell zusätzlich anfallende Platzmiete der Tennishalle wird nachberechnet. Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt in jedem Fall erhalten.

4.5 Von der Tennisschule abgesagte Stunden werden nachgeholt. Falls dies nicht möglich ist, werden die Kosten zurückerstattet.


5. Bestimmungen Trainingsdurchführung

5.1 Eine Trainingseinheit beträgt 60 oder 120 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch die erforderliche Platzpflege.

5.2 Die Wahl des Trainers ist der Tennisschule Starnberg vorbehalten.
Falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist, darf die Tennisschule Starnberg auch während der Saison einen Trainerwechsel vornehmen.

5.3 Trainingsstunden dürfen nur mit einwandfreien Tennisschuhen und Sportbekleidung angetreten werden.

5.4 Mögliche Erkrankungen und gesundheitliche Einschränkungen sind dem Trainer vor Antritt der Trainingsstunde mitzuteilen.

5.5 Außer den Trainingsteilnehmern dürfen keine weiteren Personen den Trainingsplatz betreten bzw. sich dort aufhalten.

5.6 Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten.

5.7 Wir behalten uns vor, Trainingsteilnehmer auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. In einem solchen Fall muss der/die Minderjährige bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich verbleiben. Der/die Ausgeschlossene bzw. deren Eltern/Erziehungsberechtigten haben keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts.


6. Aufsicht von Kindern

6.1 Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Vor und nach dem Tennistraining wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigen müssen aus diesem Grund Sorge tragen, ihre Kinder pünktlich zum Trainingsbeginn zu uns zu bringen und auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen.

6.2 Informieren Sie bitte Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, sollte ein Kind den Trainingsbereich verlassen.


7. Abrechnung

7.1 Gültigkeit haben die aktuellen Preislisten. Alle Preise verstehen sich inklusive Trainerhonorar, Bälle, Hilfsmittel, Organisation und Abwicklung der Tennisschule Starnberg und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mitgliedschaft für einen Verein ist nicht im Preis enthalten. Eine Platzmiete für Gastspieler auf den Vereinsanalgen sowie für die Tennisanlage Starnberg ist nur enthalten, wenn sie in der Rechnung explizit ausgewiesen ist.

7.2 Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung einer Einheit fällig.
Bei Trainingsblöcken (Sommer- bzw. Wintertraining) werden die Trainingskosten am Anfang des Blocks durch Rechnungstellung abgerechnet. Die Abrechnung des Wintertrainings erfolgt durch zwei Teilabrechnungen. 1. Oktober bis Dezember und 2. Januar-Mitte April der jeweiligen Wintersaison.

7.3 Feriencamps müssen im Vorfeld durch Rechnungstellung bezahlt werden. Bei Absage ab 7 Tage vor Beginn des Camps treten 100 € Stornogebühren in Kraft.

7.4 Sollte nach schriftlicher Aufforderung keine Zahlung erfolgt sein, so ist die Tennisschule Starnberg berechtigt, unmittelbar das Training einzustellen und den Kurs nicht mehr fortzuführen.
Feriencamps gelten bei Reservierung 7 Tage vor Beginn als verbindlich gebucht.


8. Haftung

8.1 Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Trainer beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eltern haften für ihre Kinder. Die Tennisschule Starnberg haftet nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung.


9. Datenschutz

9.1 Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren. Die Tennisschule verpflichtet sich, die erhobenen Daten nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verwalten.


10. Mängelrügen und Gewährleistung

10.1 Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind Herrn Kacper Cecek bis spätestens 48 Stunden nach der Teilnahme bei einem der Angebote der Tennisschule schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.


11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Starnberg.


12. Schlußbestimmung

12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.

AGB - Stand 01.01.2021