ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Tennisschule Starnberg – Kacper Cecek
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Trainingsleistungen, Kurse und Tenniscamps der Tennisschule Starnberg.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Anmeldung (schriftlich, per E-Mail oder mündlich) und Bestätigung durch die Tennisschule zustande.
Bei minderjährigen Teilnehmern erfolgt der Vertragsschluss durch die gesetzlichen Vertreter.
Ein Anspruch auf Annahme einer Anmeldung besteht nicht.
3. Leistungsumfang
Das Angebot umfasst Einzel-, Gruppen-, Mannschaftstraining sowie Tenniscamps.
Eine Trainingseinheit beträgt 60 oder 120 Minuten.
Gruppengrößen werden nach sportlichen und organisatorischen Gesichtspunkten (Alter, Spielstärke) eingeteilt. Anpassungen bleiben vorbehalten.
Trainerwechsel aus organisatorischen Gründen sind zulässig.
4. Trainingszeiträume
Das Sommer- und Wintertraining richtet sich nach den bayerischen Schulferien. In den Ferien findet grundsätzlich kein reguläres Training statt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die jeweils veröffentlichten Preise.
Trainingsblöcke (Sommer/Winter) werden im Voraus in Rechnung gestellt.
Tenniscamps sind vor Beginn vollständig zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Teilnahme bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
6. Ausfallregelung / Absage von Trainingseinheiten
6.1 Absage durch Teilnehmer – Einzelstunden (nicht Bestandteil eines Trainingsblocks)
Einzelstunden müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden.
Bei nicht rechtzeitiger Absage bleibt der Anspruch auf das vereinbarte Trainerhonorar gemäß § 615 BGB bestehen.
Bei rechtzeitiger Absage wird – sofern möglich – ein Ersatztermin vereinbart.
6.2 Platz- und Hallenkosten bei Einzelstunden
Werden für eine Einzelstunde Platz- oder Hallenzeiten auf externen Anlagen (z. B. Tennisanlage Starnberg oder anderen Tennisanlagen) verbindlich gebucht, sind diese Kosten vom Teilnehmer zu tragen, sofern eine kostenfreie Stornierung durch die Tennisschule nicht mehr möglich ist.
Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Absage.
6.3 Gruppenstunden
Versäumte Gruppenstunden können aus organisatorischen Gründen nicht nachgeholt werden.
Das vereinbarte Trainingsentgelt bleibt geschuldet.
6.4 Saisontraining / Trainingsblöcke (Sommer- und Wintertraining)
Bei fest gebuchtem Saisontraining mit festen Terminen besteht kein Anspruch auf Nachholung oder Erstattung einzelner nicht wahrgenommener Trainingseinheiten.
Die Tennisschule bietet ihre Leistung zu den vereinbarten festen Zeiten an. Nimmt der Teilnehmer eine Einheit nicht wahr, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.
In begründeten Einzelfällen (z. B. längere Erkrankung oder besondere Härtefälle) kann nach Verfügbarkeit und nach Ermessen der Tennisschule eine Nachholmöglichkeit angeboten werden.
Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
6.5 Ersatzteilnahme durch Dritte
Die Teilnahme am gebuchten Training ist personengebunden.
Eine Vertretung durch Geschwister, Freunde oder andere Dritte ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Tennisschule zulässig.
Die Zustimmung kann insbesondere dann verweigert werden, wenn Alter, Spielstärke oder Gruppenzusammensetzung dem Trainingskonzept entgegenstehen oder organisatorische Gründe vorliegen.
Eine Abstimmung ausschließlich mit anderen Eltern oder Teilnehmern ersetzt nicht die Zustimmung der Tennisschule.
Ohne vorherige Zustimmung besteht kein Anspruch auf Teilnahme oder Nachholung.
6.6 Krankheit
Bei krankheitsbedingtem Ausfall von mehr als 4 Wochen im Rahmen eines Saisontrainings kann nach Vorlage eines ärztlichen Attests eine anteilige Gutschrift oder Aussetzung ab der 5. Woche erfolgen.
Ein Anspruch auf rückwirkende Erstattung besteht nicht.
6.7 Wetter und höhere Gewalt
Bei Unbespielbarkeit der Außenplätze (z. B. Regen, Sturm oder sonstige witterungsbedingte Umstände) kann das Training:
-
verlegt,
-
zeitlich angepasst oder
-
in eine Halle verlegt werden.
Zusätzliche Hallenkosten trägt der Teilnehmer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Ist eine Durchführung des Trainings aus witterungsbedingten Gründen nicht möglich und steht keine geeignete Hallenalternative zur Verfügung, gilt Folgendes:
-
Bei Einzelstunden wird – sofern organisatorisch möglich – ein Ersatztermin angeboten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
-
Bei fest gebuchtem Saisontraining (Trainingsblock) entfällt die betroffene Trainingseinheit. Ein Anspruch auf Nachholung oder anteilige Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
Dies gilt nur, sofern die Tennisschule die Unbespielbarkeit oder den Ausfall nicht zu vertreten hat.
Bei Ausfall aufgrund höherer Gewalt (z. B. behördliche Anordnungen, Naturereignisse) besteht ebenfalls kein Anspruch auf Ersatz, soweit die Tennisschule den Ausfall nicht zu vertreten hat.
6.8 Ausfall durch die Tennisschule
Von der Tennisschule abgesagte Einheiten werden nachgeholt.
Ist eine Nachholung nicht möglich, erfolgt eine anteilige Erstattung.
7. Teilnahmebedingungen für Tenniscamps
7.1 Anmeldung und Rücktritt
Ein Rücktritt ist jederzeit möglich.
Es gelten folgende Stornogebühren:
-
bis 14 Tage vor Campbeginn: kostenfrei
-
13–7 Tage vor Campbeginn: 50 %
-
ab 6 Tage vor Campbeginn: 100 %
Der Teilnehmer ist berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu stellen.
Die Teilnahme eines Ersatzteilnehmers ist jedoch nur möglich, wenn dieser hinsichtlich Alter, Spielstärke und Gruppeneinteilung in das bestehende Trainingskonzept passt und keine organisatorischen Gründe entgegenstehen.
Die Entscheidung hierüber trifft die Tennisschule nach sachlichen Kriterien.
7.2 Absage durch Veranstalter
Bei unzureichender Teilnehmerzahl, Krankheit des Trainers oder höherer Gewalt kann das Camp abgesagt werden.
Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet.
Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
8. Gesundheit und Teilnahmevoraussetzungen
Der Teilnehmer versichert, sportgesund zu sein.
Erziehungsberechtigte bestätigen bei Minderjährigen, dass keine gesundheitlichen Bedenken bestehen bzw. relevante Einschränkungen mitgeteilt wurden.
Wertgegenstände werden auf eigene Verantwortung mitgebracht.
9. Aufsicht bei Minderjährigen
Die Aufsichtspflicht besteht nur während der Trainingszeit.
Vor und nach dem Training obliegt die Aufsichtspflicht den Erziehungsberechtigten.
10. Haftung
Die Teilnahme am Training und an Tenniscamps erfolgt auf eigene Gefahr.
Wir haften:
-
unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
-
unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
-
bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden
Eine Haftung für selbstverschuldete Unfälle, Verlust von Gegenständen oder Schäden durch Dritte ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten unserer Trainer und Erfüllungsgehilfen.
11. Verhaltensregeln
Den Anweisungen des Trainers ist Folge zu leisten.
Bei groben Verstößen oder wiederholtem störendem Verhalten kann ein Ausschluss vom Training erfolgen.
Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
12. Datenschutz
Es gilt die gesonderte Datenschutzerklärung auf unserer Website.
13. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Starnberg.
AGB - Stand 01.02.2026
